Karl Friedrich Hemprich war in seiner Breslauer Studienzeit Mitglied in der Studenten-Burschenschaft Arminia. Im Zuge der vom preußischen Staat verschärften Vorgehensweise gegenüber liberalen Studentenbewegungen wurde er verhaftet und zu acht Wochen Festungsarrest verurteilt.
Aufgrund der Unterstützung mehrerer Mentoren konnte er schließlich mit etwas Glück seine berufliche Laufbahn fortsetzen und blieb vor einem zusätzlichen Kriminalverfahren verschont.
Zur Breslaür Burschenschaft Arminia erfahren wir bei [1]:
"Die Breslauer Arminia hatte sich nach dem Zerfall der Teutonia, in der sich noch landsmannschaftliche und burschenschaftliche Tendenzen verschränkten, als Gegengewicht zur kurz zuvor gebildeten Landsmannschaft Borussia Ende November 1919 [...] konstituiert. Ihr schlossen sich im Laufe der nächsten zwei Jahre rund 100 Studenten an, ein knappes Fünftel der Breslauer Gesamtstudentenschaft [...]. Ihre erste 1829 verfasste Konstitution gab als Zweck 'wissenschaftliche, sittliche, wehrliche und gesellige Ausbildung' sowie die 'Feststellung und Erhaltung der wahren Ehre, Freiheit und Gleichheit' an [...]. Als ihr Wahlspruch galt der aller Burschenschaften: Ehre, Freiheit, Vaterland. Die Arminia war dem Allgemeinen Verband beigetreten und ihre Delgierten besuchten den Burschentag von Dresden 1820 sowie den Streitberger Burschentag 1821." [1, S. 451/452]
Im Jahr 1821 gerieten die Arminen zum ersten Mal in Konflikt mit dem preußischen Staat:
"nach einer Straßenschlacht zwischen Borussen und Arminen [wurde] im Januar 1821 eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet; [...] und Anfang 1821 wurde allen 423 Studenten das Ehrenwort abgenommen, keiner Verbindung anzugehören." [1, S. 452]
Nachdem der preußische Staat seine Gangart im Zuge der Karlsbader Beschlüsse von 1819 verschärft hatte, führte dies in den Folgejahren auch für die Breslauer Studenten zu immer massiveren Verfolgungen:
"Die große Verfolgung [der breslauer Arminen] setzte im Frühjahr 1822 ein, als die 1819 gebildete Berliner Minsterial-Untersuchungs-Kommission, [...] den Berliner Richter Krause nach Breslau mit dem Auftrag schickte, den dortigen Studentenorganisationen auf die Spur zu kommen. Ihm gelang binnen drei Wochen das Breslauer studentische Vereinswesen aufzurollen. Rektor und Staat waren nun gezwungen, eine Disziplinaruntersuchung einzuleiten und ein rigoroses Urteil zu sprechen. Es bestrafte am 13. Juli 1822 bei nur fünf Freisprüchen 81 Arminen mit Relegation, was laut Karlsbader Beschlüssen Studienverbot auf allen deutschen Universitäten und gleichzeitiges Anstellungsverbot in Staatsdiensten, mithin Vernichtung der bürgerlichen Existenz bedeutete. Hinzu kam, dass alle, die im Mai 1821 das Ehrenwort unterschrieben hatten, keiner Verbindung anzugehören, einen 'politischen Festungsarrest' abzubüßen hatten: acht Wochen die Beamten der Burschenschaft, sechs Wochen die einfachen Mitglieder." [1, S. 452]
Da Karl Friedrich Hemprich als Beamter der Arminen fungierte und vmtl. zu den obigen Unterschriftsleistenden gehört hatte, wurde er im Zuge dieser Verfolgungen zu acht Wochen Festungsarrest verurteilt. Die Akten , zu diesem Verfahren, welche den Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden in Berlin enthalten, sind noch heute im Geheimen Staatsarchiv in Berlin einsehbar.
In der Folge hatten die verurteilten Studenten Glück, dass sich maßgebliche Kräfte für ihr Schicksal einsetzen:
"Ein vom Rektor sofort eingereichtes Gnadengesuch an den Kultusminister und die Ministerialuntersuchungskommission hatte dann aber [...] Erfolg: Die Deligierten durften in Breslau weiterstudieren [...]." [1, S. 452]
Für die besonders engagierten Burschenschaftler, zu welchen auch Karl Friedrich Hemprich gehörte, waren weitere kritische Situationen durchzustehen:
"Freilich über 12 der aktivsten Arminen, von denen die meisten nach Abschluss des Studiums schon im Berufsleben standen, [...] darunter [...] Carl Hemprich [...], schwebte zunächst noch das Damoklesschwert einer Kriminaluntersuchung. [...] Eine Begnadiungsorder vom 31. März 1824 befreite [jedoch] sämtliche Führungskräfte der Arminen vor der Furcht, dass gegen sie noch eine spezielle Kriminaluntersuchung geführt wird. Dieser königliche Gnadenakt hob zugleich für alle Verurteilten die Relegation und die damit verbundene Amtsunfähigkeit auf; er bestimmte allerdings auch, dass allen einst Relegierten ihre Mitgliedschaft in einer geheimen und verbotenen Verbindung ins Abgangszeugnis zu schreiben ist, was ihrer beruflichen Entwicklung natürlich nicht gerade förderlich war." [1, S. 452/453]
Durch die Unterstützung mehrerer Mentoren schafft es Karl Friedrich Hemprich in der Folge schließlich, seine berufliche Zukunft wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen. In [1] ist hierzu vermerkt:
"[Hemprich] bemühte sich im August 1824, dass der Erlass über ein Jahr Aufenthaltsverbot in Breslau aufgehoben wird, und erhielt dafür die Unterstützung des Glatzer Magistrats und des Breslaür Stadtphysikus; 1826 Habilitation und Privatdozent [...] an der Breslauer Universität; seit 1830 Brunnenarzt in Bad Cudowa;" [1, S. 490]
Quellenangaben:
[1] Schmidt, W.: Lebensschicksale - verfolgte schlesische Burschenschafter aus dem frühen 19. Jahrhundert, in: Würzburger medizinhistorische Nachrichten, 22/2003, S. 449-521.