Aufgrund einer Erbstreitigkeit trifft sich die gesamte Familie der ältesten bekannten Hemprichs vor Gericht, um einen Vergleich zu protokollieren.
Es handelt sich um das Protokoll einer Gerichtsverhandlung aus dem Jahre 1700 in Großörner. Es tritt an: die älteste bekannte Hemprich-Familie, wohnhaft zu Rottelsdorf und Großörner. Man streitet sich um das Erbe des verstorbenen Sohnes/Bruders Samuel. Bruder Martin hat dessen Äcker übernommen und die anderen samt der Mutter ausgezahlt. Die Mutter fühlt sich nun allerdings "lädiert" - was wohl ungerecht behandelt heißen soll. Schließlich einigen sich alle auf eine Nachzahlung. Da zu Beginn der Verhandlung alle Anwesenden akribisch aufgelistet werden, kann man alle um das Jahr 1700 noch lebenden Nachfahren des Rottelsdorfer Hans Hemprich entnehmen. Genannt werden 8 Kinder und mehrere Enkel.
Abschrift
Vergleich derer Hemprechtischen Erben.
Zuwißen, daß vor hiesigen Gerichten erschienen Catharina Hemprechts cum curatore constituto Hanß George Sommern, nebst ihren Söhnen Churth und Martin Hemprechten auch Hanß Kieseler, Christoph Vogler, Simon Kroher, Hanß Michael Müller, Zacharias Busch, Nicodemus Nachtigal curatorio nomine ihrer Weiber, nebst solchen ihren Weibern, Maria, Justina, Annen, Margarethen, Elisabeths und Amalien alle erzeugeten Hemprechtinnen, auch George Fuhrmann, und Romanus Ehrhart tutorio nomine, Andreas Hemprechts Kinder namentlich Magdalena, Christoph, Catharina und Andreas, und vorbracht, wie Sie von einem ihrer Söhne Samuel genannt, 29 Acker Landes ererbet und solche Martin Hemprechten vor 115 Fl., verkaufth, dergestalt, daß die Naumannischen Erben darvon 15 Fl. und dann jedes Kind nebenst der Mutter 10 Fl. haben und empfangen sollte, wie dann auch jedweder bereits 9 fl. gehoben und ihrem Geständnis nach empfangen, dieweil sie aber lädiert zu seyn vermeinet, und sich disfalß unter ihnen Streitt erhoben, hätten sie sich endlich alß Geschwister mit einander dergestalt verglichen, daß Martin Hemprecht die Äcker Erb- und Eigenthümblich behalten, hingegen noch jedwed derer Geschwister, worunter auch Andreas Hemprechts hinterlasene Kinder mit einer portion und die Mutter mitbegriffen 3 fl. und zwar 1 fl. sofort, welchen auch jedweder in specie empfange, und ihn hierdurch mit Verzicht der Ausflucht nicht gezahlten oder empfangenen Geldes gebührend quittiere die anderen 2 fl. aber künfthigen Martini gyl. bezahlen soll, und will wormit sie dann allerseits zufried / titi & causa und allen Ausflücht und Wohltathen der Rechte, sie haben Nahmen wie sie wollen, absonderl. dem beneficio restitutionis in integram renuncüret, und umb confirmation geziemend angeführt und gebeten, wann sich dann nichts bedenkenfrei darbey gefund, so ist Gerichtswegs solcher Vergleich aufgenommen, dem Gerichts Handelsbuche einverleibet, und Kraft dieses, /: jedoch denen Gerichtes, Wir und jeden tertio sonder Schaden :/ confirmiert und bestätiget, auf zu desen Urkunde Ihm dieses Vergleichs confirmation unter hiesigem Hoch Edl. Pfuhlischen Gerichts Verwalters eigenhändigen Subscriptin ausgestellet word, so geschehen Groß Orhener den 15. Jan: 1700.
Quellenangabe:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt Wernigerode, LHASA, MD, Rep. Dc Großörner, Nr. 3a, Bl. 137r/v, 138r